Dobrindt gegen Helmpflicht für Radfahrer

Vor Entscheidung des BGH

Dobrindt gegen Helmpflicht für Radfahrer
Kontrolle von Fahrradfahrern durch die Polizei. © dpa

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt lehnt die Einführung einer Helmpflicht weiter ab. Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof darüber, ob eine Radfahrerin eine Mitschuld trägt, weil sie keinen Helm trug.

Vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Gebrauch von Fahrradhelmen hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt seine Ablehnung der Helmpflicht bekräftigt. «Die Einführung einer Helmpflicht steht für mich derzeit nicht zur Debatte», sagte der CSU-Politiker dem Magazin «Focus».

Mitschuld wegen fehlenden Helms?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet am Dienstag, ob eine Radfahrerin aus Glücksburg in Schleswig-Holstein Mitschuld an Unfallfolgen trifft, weil sie keinen Helm trug. Die Frau hatte sich beim Zusammenstoß mit einem Auto schwer verletzt - und forderte vollen Schadenersatz von der Autofahrerin. Weil sie keinen Helm trug, weigerte sich jedoch die Versicherung der Unfallgegnerin.

Im Jahr 2012 haben sich nach Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen genau 13 Prozent der Radfahrer für einen Kopfschutz entschieden. Im Jahr davor waren es 11 Prozent. Die Tendenz ist steigend. Für Polizei und Mediziner geht es nicht schnell genug. Sie wollen möglichst alle Unfälle, bei denen Radler ums Leben kommen oder schwere Schädel-Hirn-Verletzungen erleiden, mit Hilfe des Helms verhindern. (AG/dpa)

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