myTaxi droht Niederlage vor Gericht

Daimler-Tochter

myTaxi droht Niederlage vor Gericht
myTaxi darf nicht mit Rabattaktionen werben © dpa

Die zu Daimler gehörende Taxi-Bestell-App wird ihre Rabattaktionen nicht mehr durchführen dürfen. Für das Landgericht in Stuttgart ist die Rabattierung wettbewerbswidrig.

Im Streit um eine Rabattaktion droht der Taxi-Bestell-App myTaxi eine Niederlage vor Gericht. Nach vorläufiger Rechtsauffassung sei die Rabattaktion wohl wettbewerbswidrig, sagte die Richterin am Landgericht am Montag in Stuttgart. Ein endgültiges Urteil soll am 15. Juni fallen.

Mit Rabatten bis zu 50 Prozent geworben

Die inzwischen zum Daimler-Konzern gehörende myTaxi hatte Mitte Mai in Deutschland mit Rabatten von bis zu 50 Prozent für Fahrten geworben, die über die App vermittelt wurden. Nach Einschätzung der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale ist das wettbewerbswidrig. Die Stuttgarter Taxifahrer hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Rabatte erwirkt.

In Deutschland gelten eigentlich von den lokalen Behörden festgelegte Preise für Taxifahrer. Diese dürften laut Personenbeförderungsgesetz weder über- noch unterschritten werden. Nach vorläufiger Rechtsauffassung dürften gute Chancen auf eine Bestätigung der einstweiligen Verfügung bestehen, sagte die Richterin. Die Daimler-Tochter hatte argumentiert, nicht unter das Personenbeförderungsgesetz zu fallen. Nach Auffassung der Richterin rückt myTaxi mit der Vermittlung von Taxifahrten aber durchaus in die Nähe von Taxiunternehmen. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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