Gericht setzt Anhörung im Kältemittelstreit fest

Termin Ende August

Gericht setzt Anhörung im Kältemittelstreit fest
Vom Zulassungsstopp betroffen ist auch die Mercedes A-Klasse. © Mercedes

Das oberste französische Verwaltungsgericht wird sich Ende August mit der Einstweiligen Verfügung des Autobauers Daimler gegen das Zulassungsverbot befassen. Das sagte ein Daimler-Sprecher der Autogazette.

Der Kältemittelstreit zwischen Frankreich und Daimler geht nun Ende August vor Gericht weiter. Nachdem der Autobauer am vergangenen Freitag beim obersten französischen Verwaltungsgericht (Conseil d´Etat) eine Einstweilige Verfügung gegen den Zulassungsstopp seiner Kompaktklassemodelle eingereicht hat, wird es hierzu nun eine mündliche Verhandlung geben. „Das Gericht hat seine Zuständigkeit erklärt und für Ende August eine mündliche Verhandlung angesetzt“, sagte ein Daimler-Sprecher am Dienstag auf Anfrage der Autogazette. Die Verhandlung ist für den 23. August terminiert.

Damit geht die juristische Auseinandersetzung im Kältemittelstreit in die nächste Runde, nachdem bereits am 25. Juli ein Verwaltungsgericht in Versailles den Zulassungsstopp Frankreichs gegen Mercedes-Modelle zurückgewiesen hatte. Dennoch hatten die französischen Behörden nach wie vor die Zulassung von Mercedes-Benz Fahrzeugen der Baureihen A- und B-Klasse sowie CLA und SL gestoppt, die vom deutschen Kraftfahrtbundes-Amt (KBA) aufgrund der Verwendung des alten Kältemittels R134a nachträglich zertifiziert wurden.

Nach Ansicht von Daimler und des KBA haben diese Zulassungen europaweit Gültigkeit. Daimler lehnt die Verwendung des von der EU vorgeschriebenen neuen Kältemittels R1234yf ab, da dieses Mittel entflammbar sei, wie Tests des Autobauers gezeigt hätten.

Daimler sieht Wettbewerbsverzerrung

Begründet hatte das französische Umweltministerium seinen Schritt mit dem Artikel 29 aus der entsprechen EU-Rahmenrichtlinie. Sie besagt, dass Zulassungen nur im äußersten Fall ausgesetzt werden dürfen, wenn von einem Fahrzeug ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr oder eine ernsthafte Gefährdung für Umwelt oder öffentliche Gesundheit ausgehen würde.

„Dies ist aus unserer Sicht offensichtlich nicht gegeben und rechtlich nicht haltbar. Zudem sind in Europa mehr als 95 Prozent aller Bestands- und Neufahrzeuge mit dem bewährten und sicheren Kältemittel R134a ausgerüstet“, sagte der Daimler-Sprecher weiter. Daimler sieht durch den Zulassungsstopp eine „verschärfte Wettbewerbsverzerrung“ auf dem französischen Markt. Mercedes-Händler hatten davon gesprochen, dass von dem Zulassungsstopp 50 Prozent aller Verkäufe auf dem französischen Markt betroffen seien. (AG/FM)

Keine Beiträge vorhanden