Bußgeld für Handynutzung wird erhöht

Bundesrat stimmt Plänen zu

Bußgeld für Handynutzung wird erhöht
Handynutzung im Auto wird teurer. © DVR

Verkehrssünder werden in Zukunft deutlich schärfer bestraft. So steigt das Bußgeld für die Handynutzung auf 100 Euro an. Auch Raser werden stärker zur Kasse gebeten.

Härtere Strafen bei illegale Autorennen und für das Verstopfen der Rettungsgasse: Der Bundesrat hat nun Pläne der Bundesregierung bewilligt, Verkehrssünder künftig strenger zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem wird das Handyverbot für Auto- und Radfahrer verschärft und die Manipulation der Abgasreinigung erschwert.

Wer künftig auf der Autobahn bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 200 Euro rechnen. Werden Einsatzfahrzeuge behindert, sind bis zu 320 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die sich häufenden Beschwerden von Rettungskräften über Behinderungen durch Gaffer und blockierende Autos.

Haftstrafen für illegale Autorennen

Deutlich verschärft werden auch die Strafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen. Wer sie veranstaltet oder an ihnen teilnimmt, wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Kommt es zu schwer Verletzten oder Toten, sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Auch das Einziehen der beteiligten Fahrzeuge ist künftig möglich. Bisher drohten bei der Teilnahme ein Bußgeld von 400 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Außerdem wird die Handynutzung am Steuer des Autos teurer. Der Bundesrat stimmte dafür, das Bußgeld von 60 auf 100 Euro zu erhöhen. Zudem wird weiterhin ein Punkt auf dem Flensburger Sündenkonto eingetragen. Kommt es durch die Handynutzung zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe auf 200 Euro und zwei Punkte. Wer auf dem Fahrrad das Handy nutzt, zahlt künftig 55 Euro statt 25 Euro. Darüber hinaus wird das Verbot explizit auf alle Kommunikationsgeräte, also auch Tablets und Laptops, erweitert.

Darüber hinaus hat der Bundesrat die Wiedereinführung der Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) beschlossen. So soll künftig sicherer erkannt werden, wenn die Abgasreinigung eines Autos nicht ordnungsgemäß funktioniert – sei es durch Defekte oder Manipulation. Aktuell wird die Funktion der Abgasreinigung bei allen ab 2006 neu zugelassenen Autos in der Regel nur elektronisch überprüft. (SP-X)

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