AuslandsbuĂźgelder nicht ignorieren

Bagatellgrenze bei 70 Euro

AuslandsbuĂźgelder nicht ignorieren
Bußgelder im Ausland sollten bezahlt werden © ADAC

Seit 2010 können BuĂźgeldbescheide aus dem Ausland vollstreckt werden. Vor dem Bezahlen sollte der Bescheid aber geprĂĽft und – wenn nötig – juristischer Beistand hinzugezogen werden.

Deutsche Urlaubsreisende finden bei ihrer Heimkehr nicht selten im Briefkasten einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland. Früher hat man diese gern ignoriert, doch seit 2010 können alle Bescheide aus dem EU-Ausland vollstreckt werden. Deshalb rät der ADAC, sofern die Strafe berechtigt ist, rasch zu zahlen, damit es nicht noch teurer wird.

Zunächst einmal sollte man allerdings prüfen, ob der Tatvorwurf zutrifft oder der Bußgeldbescheid möglicherweise Fehler aufweist. Wer Zweifel hat, sollte mit Hilfe von juristischem Beistand umgehend Widerspruch einlegen.

Schnelle Ăśberweisung kann sich auszahlen

Ebenfalls rechtlichen Rat sollte man sich bei BuĂźgeldforderungen von privaten Inkassounternehmen einholen. Oftmals fehlt diesen Geldeintreibern die rechtliche Vollstreckungsgrundlage. Als Beispiel nennt der ADAC einen Notar aus dem kroatischen Pula, der laut EuGH nicht befugt ist, seine Bescheide von oft mehreren hundert Euro einzufordern.

Vollstreckt werden Strafen oberhalb der Bagatellgrenze von 70 Euro. Diese Grenze, die in Österreich übrigens bei 25 Euro liegt, beinhaltet auch Verwaltungskosten. Eine schnelle Überweisung kann sich auszahlen, denn Länder wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Griechenland und Slowenien gewähren Fristenrabatte von bis zu 50 Prozent. Lässt man sich mit der Überweisung hingegen zu viel Zeit, können sogar Mahngebühren anfallen.

Vollstreckung droht

Die Bagatellgrenze von 70 Euro mag deutschen Autofahrern als hoch erscheinen, doch in einigen Ländern werden Verkehrsvergehen deutlich höher als in Deutschland sanktioniert. Kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h hierzulande 35 Euro, muss man in Italien für das gleiche Vergehen 170 Euro, in Norwegen sogar über 400 Euro bezahlen.

Wird ein rechtskräftig festgesetztes Bußgelder nicht bezahlt, kann das jeweilige Land dieses übrigens bei einer Wiedereinreise vollstrecken, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Die nach dortigen Regeln eingetragenen Punkte werden nicht nach Flensburg gemeldet. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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