Einbehalt des Autos bis Zahlung keine Erpressung

Abschleppkosten

Einbehalt des Autos bis Zahlung keine Erpressung
Man sollte aufpassen, wo man parkt. © SP-X

Darf ein Abschleppunternehmen ein Auto so lange einbehalten, bis die Abschleppkosten bezahlt wurden. Insbesondere auch dann, wenn sie sehr hoch erscheinen? Es darf, wie das Landgericht München feststellte.

In München ist nun ein Abschleppunternehmer vom Vorwurf der Erpressung freigesprochen worden. Die in Berlin ansässige Firma des Angeklagten hatte im gesamten Bundesgebiet im Auftrag von Grundstückseigentümern Falschparker abgeschleppt. Von den Fahrern waren anschließend bis zu 340 Euro Fahrern verlangt worden, wenn diese ihr Auto wieder haben wollten. Teilweise wurde den Fahrern ohne Zahlung noch nicht einmal der Aufenthaltsort des Wagens genannt.

Autos waren unstrittig falsch geparkt

Das Landgericht München erkannte in den 29 angeklagten Fällen jedoch keine Erpressung. In allen Fällen seien die Fahrzeuge unstrittig falsch geparkt gewesen, heißt es in der Begründung. Zudem habe die Beweisaufnahme nicht ergeben, dass es sich bei den Abschleppkosten um überhöhte Beträge gehandelt habe. Allerdings: es nicht Sache des Strafgerichts, angemessene Abschleppkosten festzulegen. Dafür sind Zivilgerichte zuständig; bislang gibt es dort aber keine einheitliche Rechtsprechung.

Das Gericht betonte allerdings, dass das Urteil kein Freibrief für die Praktiken des Angeklagten sei. Im konkreten Fall sei ein Schuldnachweis jedoch nicht erbracht. Die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, hat bereits Revision angekündigt. Zu entscheiden hat dann der Bundesgerichtshof. (SP-X)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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