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Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen:

Ungeklärte Ursache - klare Folge

Bei ungeklärten Autobränden lassen sich die Folgekosten nicht einfach so an den Fahrzeughalter delegieren. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter in Aachen ist hier eindeutig die Feuerwehr in der Verantwortung.
Händler müssen Kunden beim Autokauf auf vorangegangene Serienfehler hinweisen. Bei Unterlassung muss der jeweilige Händler für mögliche Schäden aufkommen.

Handy-Verbot am Steuer:

Verbot einerlei

Vielen Autofahrern ist das Handy-Verbot am Steuer schlichtweg egal. Trotz erhöhter Reaktionszeiten kalkulieren viele damit, dass sie nicht kontrolliert werden.

Urteil des Oberlandesgerichtes Köln :

Unliebsame Begegnungen

Gerade der Schnee der letzten Wochen hat manche Nebenstraße zur risikoreichen Begegnungsstätte insbesondere mit dem Gegenverkehr gemacht. Aber die klaren Regeln beim Passieren kennen wie so oft vor Gericht auch ihre Ausnahmen.

Verletzung der Anschnallpflicht:

Versicherungschutz bleibt bestehen

Ws sollte selbstverständlich sein: Wer Auto fährt, sollte angeschnallt sein. Doch wer die Anschnallpflicht nicht befolgt, verliert nicht unbedingt der Versicherungsschutz.
Handy-Verbote am Steuer senken die Unfallzahlen. Eine Studie hat die erfreulichen Ergebnisse einer Gesetzesänderung im Staat New York zu Tage gefördert.

Unfall bei Spurwechsel:

Auffahrender Fahrer schuldlos

Kommt es bei einem Spurwechsel zu einem Unfall, dann fiel die Haftungsfrage häufig zu Ungunsten des Auffahrenden aus. Doch das ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zukünftig anders.
Nicht immer zahlt die Versicherung den Diebstahl eines Autos sofort. Mitunter muss der Autobesitzer Zweifel an der «Echtheit» des Diebstahls aus dem Weg räumen.

Gespräche am Steuer:

Small-Talk mit Unfallrisiko

Schuld mag der begrenzte Arbeitsspeicher des Menschen sein. Aber am Steuer lassen sich nur begrenzt tiefschürfende Gespräche führen, schon gar keine Beziehungsprobleme lösen.
Bei einem Schaden am Auto durch ein Schlagloch haben die Fahrzeughalter kein Recht auf Schadensersatz. Doch viele Gericht gewähren dennoch eine Entschädigung. Ein Versuch lohnt sich.
Ein zum Kauf fahrbereiter PKW muss den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe:

Gewährleistungsanspruch

Mängel am Neuwagen sind eine unschöne Sache. Aber wer kommt für ihre Beseitigung auf? Wo die Tür klemmt, da schuf ein Urteil des Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt mehr Klarheit.

Urteil des Landgericht Karlsruhe:

Mitschuld durch hohe Geschwindigkeit

Wer die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn deutlich überschreitet, kann auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder Unfallverursacher zu sein eine Unfallschuld tragen. So ein Urteil am Landgericht in Karlsruhe.

Dachlawinengefahr:

Mitschuld des Ortskundigen

Nicht immer kommt alles Gute von oben. Mal ebenso parken in der Hoffnung, dass einen der Himmel verschont, kann bei abgehenden Dachlawinen ein teurer Irrtum für den Autofahrer sein.
Dank verschiedener Formen behalten auch verschneite Verkehrsschilder ihre Gültigkeit. Bei Tempolimit-Schildern liegt die Beweisschuld auf Seiten der Autofahrer.

Nach Unfall auf ungeräumter Straße:

Kein Schadensersatz

Autofahrer müssen auf schneebedeckten Straßen besondere Vorsicht walten lassen. Selbst ein Unfall bei starkem Schneefall kann nicht den Behörden angelastet werden.

Falschen Sprit getankt:

Fahrer haftet

Autofahrer, die an der Zapfsäule den falschen Kraftstoff tanken, müssen den Schaden selbst bezahlen. Eine verwirrende Anordnung der Zapfsäulen sei laut den Richtern nicht gegeben.

Telefonieren beim Autofahren:

Beweislast liegt bei Polizei

Der Handygebrauch im Auto ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Neben einen Bußgeld gibt es auch einen Punkt. Doch die Polizei muss zuvor beweisen, dass auch wirklich telefoniert wurde.

Urteil des OLG Celle:

Konsequent abwracken

Ein Altauto durch Verschenken zu entsorgen, ist inkonsequent und unter Umständen strafbar. Zumindest dann, wenn es sich kurzerhand am Straßenrand wiederfindet.
Dass der normale Verkehrsalltag nicht gerade in der Liga der Gentlemen spielt, ist leider keine ungewöhnliche Erfahrung. Allerdings muss man sich nicht jede Beleidigung bieten lassen.
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