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Betrunkener Autofahrer: Auch Beifahrer kann Führerschein verlieren07. Februar 2010, 11:02Es sollte sich von selbst verstehen: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sein Auto stehen lassen. Wer es nicht tut, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere - und das nicht nur zur Karnevalszeit. Das Auto sollte in der fünften Jahreszeit besser stehen bleiben. Denn viele feuchtfröhliche Karnevalsfeiern verleiten zum Alkoholkonsum. Fährt man alkoholisiert, kann dies für den Fahrer und auch den Beifahrer teuer ausfallen. Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg droht dem Fahrer ab 0,5 Promille Alkohol im Blut auch der Führerscheinverlust. Auch Beifahrer haftet Mehr zum Thema
Auch der Beifahrer haftet, wenn er bewusst in den Pkw eines alkoholisierten Fahrer einsteigt. Bei einem Unfall kann der Beifahrer sich nicht allein auf das Verschulden des Fahrers berufen. Das gilt unabhängig davon, ob der Beifahrer selbst getrunken hat oder nicht. Ist der angetrunkene Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt oder verursacht er selbst einen, trifft den Beifahrer ein Mitverschulden. Dieses ist mit mindestens 25 Prozent anzusetzen (OLG Frankfurt Az: 19 U 242/05). |
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